AGB

1. ALLGEMEINES
1.a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Verträge, welche mit ProfiVision abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch ProfiVision. Abweichende Bedingungen können nur mit Zustimmung von ProfiVision Gültigkeit erlangen, und müssen schriftlich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung eines jeden Vertrages (in welchem auf die AGB hingewiesen wird) stimmt der Käufer zu die AGB gelesen und akzeptiert zu haben und ist and diese gebunden.
2. AUFTRAGSÜBERNAHME
2.a. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Käufers haben schriftlich oder in elektronischer Form zu erfolgen. Das erstellte Angebot mit unserem Preis Kalkulator enthält alle vereinbarten Leistungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ProfiVision um Wirksamkeit zu erlangen. Jedes gestellte Angebot ist vier Wochen gültig.
2.b. Die Bestellung des Kunden erfolgt mit telefonischer Zustimmung des von uns gestellten Angebotes und anschließender Unterzeichnung eines Kaufvertrages. Wir bestätigen Ihre Bestellung durch den Versand einer Email an die von Ihnen auf dem Bestellformular angegebenen Email-Adresse. In dieser Mail, die auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsbelehrung in Textform enthält, werden nochmals die bestellten Waren, deren Einzel- und Gesamtkosten, eventuell anfallende Verpackungs- und Transportkosten und der Gesamtbetrag der Bestellung angegeben. Diese Email, stellt ausdrücklich keine Annahme des vorangegangenen, vom Kunden abgegebenen Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit Versand unser ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande.
2.c. Sie müssen das von uns erstellte Angebot mit Ihrer Unterschrift bestätigen und per Mail oder per Fax an uns senden. Danach sind die vereinbarten An- bzw. Restzahlungen zu tätigen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ProfiVision.
3. RÜCKTRITTSRECHT
3.a. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Konsumentenschutzgesetz kommt bei einer Auftragsbestätigung vom Kunden nicht zur Geltung.
3.b. § 5f Konsumentenschutzgesetz: Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.a. Preis- und Zahlungskonditionen sind in der Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zahlungen müssen nach Auftragsbestätigung entsprechend geleistet werden. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und können nicht mehr geändert werden.
4.b. Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Eingang der Auftragsbestätigung, eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises und der offene Restbetrag bei Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls (Abholung) zur Zahlung fällig.
4.c. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
4.d. Die Auftragsbestätigung ist vom Käufer unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Abweichungen der Bestellung sind längstens bis zur Tätigung der Anzahlung schriftlich zu rügen, sonst gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferungen und Leistungen und sind unwiderruflich.
4.e. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von ProfiVision im Zusammenhang mit Anboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benützung überlassen.
5. STORNO, ÄNDERUNGEN, KONTAKTDATEN, UMTAUSCH
5.a. Eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles nach einer erfolgten Auftragsbestätigung, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte es dennoch zu einer Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles mit Zustimmung von ProfiVision VOR Produktionsbeginn kommen, ist der Käufer verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % , des für die stornierte Ware vereinbarten Preises zu bezahlen.
5.b. Je nach Fortschritt des Auftrages bestehen gewisse Änderungsmöglichkeiten der Ware. Diese sind kostenpflichtig und auf Rechnung des Auftraggebers. Bereits bestätigte Liefertermine können bei Änderungen jedoch nicht aufrecht erhalten werden und gelten als aufgehoben.
5.c. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass alle relevanten Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-mail, Fax) aktuell und vollständig sind, damit eventuelle Rückfragen erledigt werden können. Sollten falsche Angaben oder Eingabefehler seitens des Käufers dies unmöglich machen, sind daraus resultierende Verzögerungen – unbeschadet der Rechte von ProfiVision aus dem Verzug des Käufers – vom Käufer zu tragen, und zwar um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist; dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart wurde. Bei Abänderungen des Vertrages im Nachhinein, welche die Liefertermine beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern keine besondere schriftlich Vereinbarungen getroffen wurden.
5.d. Ein Umtausch der Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Fall, dass es ausnahmsweise zur schriftlichen Zustimmung von ProfiVision für den Umtausch von Normerzeugnissen kommen sollte, stellt ProfiVision dem Käufer eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 20 % des für die umgetauschte Ware vereinbarten Preises in Rechnung.
5.e. Als Normerzeugnisse gelten ausnahmslos Lagerfenster, die mit keinerlei zusätzlichen Komponenten (wie z.B. Rolläden, Führungsschienen, Bohrungen für Fensterbalken) versehen sind. Individuell ausgearbeitete Fenster werden von ProfiVision in keinem Fall zurückgenommen.
5.f. Wenn die Produkte nur geliefert oder abgeholt werden, muss der Kunde Vorort überprüfen, ob diese dem Auftrag entsprechend gefertigt sind und dies mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll bestätigen. Fenster die übernommen worden sind und schon eingebaut sind können nicht mehr zurückgenommen werden. Nach Unterzeichung des Übernahmeprotokolls besteht kein Widerrufsrecht.
6. LIEFERFRISTEN UND LIEFERUNG
6.a. Von ProfiVision genannte Lieferfristen sind freibleibend und können individuell vereinbart werden, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart sind. Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch ProfiVision, jedoch nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Details und finanzieller Voraussetzungen. Ein vereinbarter Liefertermin verlängert sich – unbeschadet der Rechte von ProfiVision aus dem Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist; dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Bei Abänderungen des Vertrages im Nachhinein, welche die Liefertermine beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
6.b. ProfiVision behällt sich das Recht vor, Teil- oder Vorlieferungen zu tätigen und darüber Teilrechnungen zu legen, sofern nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
6.c. Wird die von ProfiVision in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist bzw. der Liefertermin um mehr als 10 Arbeitstage überschritten, so ist der Käufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Arbeitstagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die bestellten Produkte zu diesem Zeitpunkt noch nicht als versandbereit gemeldet wurden. Schadenersatz wegen Verspätung oder Nichterfüllung auf Grund von Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.d. Unvorhersehbare Ereignisse, Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre von ProfiVision liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen durch einen Lieferanten von ProfiVision sowie Proteste oder Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, welche ProfiVision die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ProfiVision die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder noch offene Lieferzusagen zu stornieren. Im Fall der Stornierung kann der Käufer von ProfiVision 6.e. eine schriftliche Erklärung verlangen, ob ProfiVision vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefert. Erklärt sich ProfiVision nicht bereit innerhalb angemessener Frist zu liefern, so kann der Käufer vom Vertrag in schriftlicher Form zurücktreten.
6.f. Die Verpackung der Ware erfolgt nach Ermessen von ProfiVision und wird nicht zurückgenommen. Zubehörteile (wie z.Bsp.: Griffe usw.) werden lose beigepackt.
6.g. ProfiVision erfüllt seine Pflicht und Gefahrenübergang auf den Käufer tritt ein:
• Bei vereinbarter Abholung mit der Meldung der Versandbereitschaft und mit Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls.
• Bei vereinbarter Auslieferung der Ware an die angegebene Adresse und mit Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls, für das Abladen des LKW vor Ort trägt der Kunde die Verantwortung.
• Bei Lieferung mit vereinbarter Montage bei Beendigung der von ProfiVision vereinbarungsgemäß durchzuführenden Montagearbeiten und mit Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls.
6.h. Der Käufer verpflichtet sich zur Annahme der von ProfiVision zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellten Ware. Auch wenn der Käufer die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht annimmt, gilt der Vertrag seitens ProfiVision als erfüllt und der Käufer kommt in Annahmeverzug. ProfiVision ist bei Annahmeverzug der Ware durch den Käufer berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vorzunehmen und weiters von diesem den tatsächlich erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu begehren.
6.i. Bei Versendung von Waren kann ProfiVision die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung, soweit ProfiVision nicht grob fahrlässig gehandelt hat, auswählen.
6.j. Der Käufer hat für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferte Ware zu sorgen. Weiters hat der Käufer dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.a. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ausstehender Forderungen aus dem Kaufvertrag zwischen ProfiVision und dem Käufer, Eigentum von ProfiVision. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Kaufpreises bei ProfiVision.
7.b. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede weitere Verfügung, insbesondere eine Sicherungsübereignung, Sicherungszession oder Verpfändung ist ihm jedoch nicht erlaubt. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind ProfiVision unverzüglich mitzuteilen.
7.c. Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Ware an Dritte erwachsen, tritt der Käufer sofort an ProfiVision ab. ProfiVision nimmt diese Abtretung an. Der Käufer hat Namen und Anschrift des Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderungen ProfiVision bei Verlangen zur Verfügung zu stellen und die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer verpflichtet sich, den Abnehmer der Vorbehaltsware von der Abtretung zu verständigen und die Abtretung unverzüglich in seinen Büchern zu vermerken. Bei einem Barverkauf der Vorbehaltsware, hat der Käufer den Veräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in Höhe der noch ausstehenden Forderungen an ProfiVision zu überweisen.
8. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE UND HAFTUNG
8.a. Die Gewährleistung für gelieferte Fenster und Türen von ProfiVision richtet sich nach den allgemeinen Qualitätsrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer sowie den Bestimmungen des ABGB. Mängel die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter Montage oder Weiterverarbeitung entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Diesbezüglich gilt die ÖNORM B 5305 -Fensterinstandhaltung – als verbindlich.
8.b. Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Mangelrügen hat der Käufer unverzüglich schriftlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen, in jedem Fall jedoch vor Einbau und Montage der Produkte. Bei Mängel, die erst bei Gebrauch der Produkte erkennbar werden, endet die Rügefrist spätestens nach einem Monat, nachdem die Produkte das Lager von ProfiVision verlassen haben. Ersatz bei Glasbruch kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Übernahmeprotokoll vermerkt wird. Spätere Glasbruchreklamationen können nach Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls nicht mehr anerkannt werden.
8.c. Nachweislich fehlerhaft ab Werk gelieferte Waren werden bei rechtzeitiger Rüge nach Wahl von ProfiVision:
• An Ort und Stelle oder an einem anderen Ort nach Wahl von ProfiVision behoben.
• Kostenlos ausgetauscht (die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentumvon ProfiVision über).
• Zwecks Reparatur von ProfiVision zurückgenommen.
8.d. Reparaturen durch den Käufer selbst oder durch einen Dritten, die ohne Verständigung und Einverständnis von ProfiVision vorgenommen werden, können ProfiVision nicht angelastet werden. In diesen Fällen erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für von ProfiVision gelieferte Produkte.
8.e. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
8.f. ProfiVision hat dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten, sofern nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen wurden. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schäden, die von ProfiVision vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
8.g. Insbesondere werden Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Käufer hat in solchen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche, insbesondere auch solcher nach obigen erwähnten Schäden, ein Rücktrittsrecht.
8.h. Der Käufer ist bei der Online Angebotserstellung oder Zusendung auf elektronischen Wege für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße und Details z.B. Anschlagart, Aufgehrichtung selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung der von ihm vorgelegten Pläne und Zeichnungen.
8.i. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass ProfiVision dem Käufer nur für Ersatz bzw. Instandsetzung der mangelhaften Ware (Teile) haftet, und dass der Kunde keinen Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung hat. Ein Schadenersatzanspruch besteht nur bei grobem Verschulden des Herstellers, nicht allerdings für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für Betriebsausfall oder sonstige, mittelbare Schäden.
8.j. Die von ProfiVision angeführten Gewährleistungsfristen beginnen mit der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls, entsprechend den Unterlagen der Firma ProfiVision.
8.k. Montagemängel und alle hieraus resultierenden Fehlfunktionen sind ausschließlich von der betreffenden Montagefirma zu vertreten, und fallen nicht in die ProfiVision Garantie.
8.l. Von ProfiVision eingeräumte Garantie und Gewährleistung gilt, sofern die in den einschlägigen technischen Normen und Standards herkömmlichen Belastungen nicht überschritten werden. Bei unüblichem Produkteinsatz oder unüblicher Produktverwendung entfällt die Garantie zur Gänze.
8.m. Bei eventuellen Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche wird der Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden. Eine Aufrechnung des Käufers mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen von ProfiVision ist unzulässig. Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen können erst nach vollständiger Bezahlung in Anspruch genommen werden.
8.n. Bei Fenstern, die durch unsachgemäße Montage oder auf sonstiger Art von Dritten beschädigt werden, erlischt eine allfällige Garantie und kann nicht mehr geltend gemacht werden.
8.o. ProfiVision-Fenster werden werkseitig voreingestellt. Bei unsachgemäße Montage durch den Käufer oder einem vom Käufer beauftragten Subunternehmen kann jedoch eine Nacheinstellung erforderlich sein, welche von ProfiVision als Servicearbeit in Rechnung gestellt wird.
8.p. Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Käufer für einen freien Zugang zu den Fensterelementen zu sorgen. Alle hinderlichen Gegenstände wie z.B. Möbelstücke, etc. müssen vom Käufer entfernt werden. Es ist vom Käufer ebenfalls für eine vollflächige Abdeckung des Bodens zu sorgen. Sollten für solche Einstell- oder Servicearbeiten die nötigen Vorkehrungen vom Käufer nicht getroffen sein, kann ProfiVision für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
8.q. Garantieleistungen können ausschließlich auf das jeweilige Einzelelement in Anspruch genommen werden. Werden zwei oder mehr Einzelelemente zu durchgehenden Fenster-/Türflächen verbunden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung der Firma ProfiVision. Es entfällt jeglicher Garantieanspruch dann, wenn die Verbindung einzelner Elemente nicht fach- und sachgerecht erfolgt ist bzw.nicht dem technischen Standard entspricht.
8.r. Für Veränderungen des Erscheinungsbildes der Oberfläche der einzelnen Elemente, insbesondere in Folge von Verschmutzungen, besteht keine Garantie und Gewährleistung. Garantie gilt bzw. Gewährleistungsansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn folgendes beachtet wird:
• Außenliegende Bauteile sind einer sehr starken Beanspruchung durch aggressive Umwelteinflüsse ausgesetzt. Es kann zu Ablagerungen durch Industrieabgase, aggressivem Feinstaub/Pollenstaub und saurem Regen kommen. Durch Regen und Tauwasser können diese Ablagerungen die Oberfläche verätzen, und das Aussehen beeinträchtigen.
• Oberflächenschäden, verursacht durch aggressive bzw. scheuernde Reinigungsmittel, sind von der Garantieleistung ausgenommen und bilden keine Grundlage für Gewährleistungsansprüche.
8.s. Verfärbungen auf weißen Kunststoffoberflächen, hervorgerufen durch chemische Reaktionen (z.B. durch Zinkpartikelablage von Eternitfassaden oder Eternitfensterbänken) sind nicht Gegenstand von Garantie und Gewährleistung.
8.t. Kunststofffenster sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Bei unsachgemässer Lagerung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
8.u. Schutzfolien sind sofort nach dem Einschäumen der Elemente abzuziehen.Bei Zwischenlagerungen ist die Folie spätestens nach vier Wochen zu entfernen.
8.v. Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu Harzaustritten kommen. Diese Harzaustritte sind naturbedingt und können vom Hersteller nicht beeinflusst werden und begründen daher keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch.Bei fertig lackierten Holzelementen sind durch den natürlichen Werkstoff Holz, bedingt Farbabweichungen möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Holzfenster sind witterungsgeschützt in einem trockenen Raum bei einer max. Luftfeuchtigkeit von 50 % zu lagern. Bei unsachgemässer Lagerung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
8.w. Werden in Räumen Innenputz und Estricharbeiten durchgeführt, wo bereits von ProfiVision Holzfenstern eingebaut wurden, sind die Flügel auszuhängen und in trockenen Räumen zwischenzulagern, da es durch die hohe Luftfeuchtigkeit bei diesen Arbeiten zu Verziehungen der Flügel kommen kann.
8.x. Holz – Lasuren: Aus spritztechnischen Gründen ist es möglich, dass einzelne Bestandteile eines Elementes (z.B. Glasleiste, Sprossen, o.ä.) geringfügige Farbabweichungen aufweisen. Diese Unterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar, da sie durch den natürlichen Werkstoff Holz bedingt möglich sind. Dies gilt im speziellen auch für Sonderlasuren, für welche vor Auftragserteilung ein Lasurmuster angefertigt wird. Des weiteren ist bei Sonderlasuren auch eine geringfügige Gesamtabweichung im Farbtonaufgrund des Größenunterschiedes zwischen Handmuster und fertigem Element möglich. Dieser Umstand stellt keinen Reklamationsgrund dar. Zum Reinigen der Holzoberflächen dürfen keine lösenden, aggressiven oder scheuernden Reinigungsmittel verwendet werden. Um Schäden zu vermeiden sind daher salmiak- oder alkoholhältige bzw. ätzende Reiniger zu vermeiden. Bei Abklebearbeiten dürfen keine ungeeignete Klebebänder verwendet werden. Zum Abkleben der Holzfenster sind nur Klebebänder verwendet werden, welche den ausdrücklichen Vermerk, für die Verwendung dieses Zwecks, aufweisen. Holzoberflächen sind regelmäßig mit Pflegemitteln zu behandeln.Beschädigungen des Anstriches sind sofort mit geeigneten Materialien auszubessern (z.B.Hagelschäden, Holzrisse, Kratzer usw.). Wenn ProfiVision-Holzelemente durch eine Folie geschützt sind, sind diese Folien sofort nach dem Einbau abzuziehen, da es ansonsten zu Beeinträchtigungen der Farboberfläche kommen kann. Bei unsachgemäßer Wartung und Reinigung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
8.y. Aluminium: Bei eloxierten Oberflächen, hat eine Grundreinigung sowie zwei Mal jährlicher Reinigung nach GRM-Richtlinien (Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden) zu erfolgen. Vergleichsbasis für Garantie- bzw Gewährleistungsansprüche ist der nach DIN 67530 ermittelte Glanzgrad, der mindestens 30 % des ursprünglichen Wertes beträgt. Zum Reinigen von eloxierten Oberflächen und Aluminium müssen Neutralreiniger eingesetzt werden, die keinen schädlichen Einfluss auf Oxid- oder Pulverbeschichtung haben. Bei unsachgemäßer Wartung und Reinigung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
8.z. Für nicht PVD-beschichtete Messingdrücker gibt es keine Oberflächen-Garantie.
8.a.a. Farbunterschiede an Pulverbeschichtungen und Eloxierungen bei Sprossen zueinander und zu dem jeweiligen Fensterrahmen sowie bei Aluprofilen und Rolloschienen, sind herstellungs- bzw. materialbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
8.a.b. Weiters stellen keinen Reklamationsgrund Abweichungen oder leichte Farbunterschiede bei Holzstrukturen von Aluminiumschalen dar. Sie sind produktionsbedingt, um eine holzähnliche Strukturierung zu erlangen.
9. VERGLASUNG
9.a. ProfiVision gewährt bei Isolierglaselementen (2fach- oder 3fach-Verglasung) 5Jahre Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum. Glas als unterkühlte Schmelze gehört zu den spröden Materialien, die keine plastischeVerformung (wie z.B. Metalle) zulassen. Thermische und/oder mechanische Einwirkungen führen bei überschreiten der Elastizitätsgrenze unmittelbar zum Scheibenbruch. Bei unsachgemäßer Wartung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
9.b. Systembedingt ist es aufgrund der Dimensionierung des Glaszwischenraumes, des Querschnittes, der Art der Kreuzverbindungen und der dabei auftretenden Toleranz nicht möglich, eine völlig steife Innensprossenverbindung bzw. Scheinstegverbindung, die eine Scheibenberührung bei Erschütterung verhindert, herzustellen. Beim Öffnen und Schließen der Fenster, aber auch bei Erschütterungen durch den Straßenverkehr kann es zu Klirreffekten kommen. Diese sind aufgrund der technischen Gegebenheiten kein Reklamationsgrund.
9.c. Durch Sonneneinstrahlung bzw. durch die Änderung des äußeren barometrischen Druckes kann es zu Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben kommen. Diese aufgrund physikalischer Erscheinungen entstehenden Effekte liegen außerhalb unseres Einflussbereiches und sind daher kein Reklamationsgrund.
9.d. Bei lsoliergläsern können vereinzelt in der Ansicht mehr- oder minderstarke Farbeffekte in Ring- oder Streifenform auftreten. Diese sind auf eine außerordentliche Planparallelität der einzelnen Glasscheiben zurückzuführen. Diese Interferenzerscheinungen sind produktionsbedingt, da eine optimale Planparallelität der Glasscheiben aus Gründen einer verzugsfreien Durchsicht gefordert wird und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
9.e. Zwischen Heizkörper und lsolierglas muß ein Mindestabstand von 30 cm in der Höhe eingehalten werden, um schädliche Belastungen an der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Heizkörper dem Breitenmaß der Isolierglas-Einheit entsprechen, um eine gleichmäßige Erwärmung der Scheibe zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des oben angeführten Heizkörperabstandes muss aus Sicherheitsgründen ein Strahlenschutz dazwischengeschalten sein, da ProfiVision ansonsten keine Garantie für das lsolierglas übernimmt.
9.f. Produktionsbedingt kann es bei Glasscheiben zu Einschlüssen, Blasen, Punkten, Flecken, Strichen und Ähnlichem kommen, wobei bei einer Glasfläche kleiner gleich 1 m2 max. 4 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser und bei Scheiben, die größer als 1 m2 sind, max. 1 Stk. mit je max. 3 mm Durchmesser je umlaufendem Meter Kantenlänge erlaubt sind.
9.g. Kondensation auf der äußeren Scheibenoberfläche tritt vereinzelt bei Fenstern mit hochwärmegedämmten Scheiben am frühen Morgen bei hoher Luftfeuchtigkeit der Außenluft auf. Die Ursache liegt darin, dass die Oberflächentemperatur der äußeren Scheibe des Wärmefunktionsglases nachts wegen der hohen Wärmedämmung unter die Außentemperatur fällt. Dies bedeutet, die Innentemperatur greift bei den hochwärmegedämmten Isolierscheiben kaum noch auf die Außenscheibe durch.In den frühen Morgenstunden kann es dann vorkommen, dass die Außenluft sich etwas schneller erwärmt als die äußere Fensterscheibe. Wegender hohen Luftfeuchtigkeit kommt es dann zur Kondensation auf der Außenscheibe.Mit zunehmender Erwärmung der Scheibe verschwindet der Beschlag wieder. Diese Erscheinung bei unserem Wärmefunktionsglas ist ein Beweis für die ausgezeichnete Wärmedämmung. Eine Kondensatbildung sowohl auf der Außen- als auch auf der Innscheibe einer Isolierglaseinheit ist also physikalisch bedingt und kann deshalb nicht als Beanstandung anerkannt werden.
9.h. Benetzbarkeit der Glasoberfläche durch Feuchte: Die Benetzbarkeit der Glasoberfläche kann durch Abdrücke von Rollen, Fingern, Etiketten, Papiermaserungen, Vakuumsaugern, durch Glättmittel oder Gleitmittelunterschiedlich sein. Bei feuchten Glasoberflächen infolge Beschlagbildung, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Derartige Erscheinungen sind charakteristische Merkmale und nicht reklamationsfähig.
9.i. Glas – Eigenfarbe. Aufgrund laufender Verbesserungen seitens der Glasindustrie beim Beschichtungsprozess von Wärmefunktionsgläsern, ist es möglich, dass bei Nachbestellungen die Eigenfarbe der Verglasungen geringfügig differiert. Dieser Umstand ist von ProfiVision nicht beeinflussbar und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
9.j. Spannungsrisse können materialspezifisch nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Spannungsrisse bei eingebauten Fenstern sind von der Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Hinweis – siehe Qualitätsrichtlinien der Fensterplattform.
9.k. Generell erfolgt die Prüfung der Verglasungseinheit auf Mängel in einem Abstand von ca. 1 m aus einem Betrachtungswinkel, welcher die allgemein übliche Raumnutzung entspricht. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z.B. bedeckter Himmel), ohne direkter Sonneneinstrahlung und künstlicher Beleuchtung.
10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
10.a. Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Zustandekommen, Anfechtung oder Nichtigkeit gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCISG). Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.b. Für Klagen von ProfiVision, insbesondere aus Warenlieferungen oder zustandegekommenen Aufträgen oder Verträgen gilt unbeschadet der sich aus dem Gesetzergebenden Gerichtsstände die Zuständigkeit der Stadt WIEN als vereinbart. Für Klagen gegen ProfiVision wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Wien ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10.c. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kreuzgasse 60, 1180 Wien
11. DRUCKFEHLER
11.a. Für eventuelle auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Druckfehler in unseren Werbemitteln und Datenfehler in unserem Produkt Konfigurator übernehmen wir keine Haftung. Sie können Ihren Auftrag dann unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist ProfiVision zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12. VETRAGSSPRACHE
12.a. Der Vertragsinhalt, alles sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
13. COPYRIGHT
13.a. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Web-Site von ProfiVision dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach §4 und §§87a ff. Urheberrechtsgesetz. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Web-Site sind nur zum Zweck einer Bestellung bei ProfiVision erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar
14. Sonstiges
14.a. Etwaige mündliche Nebenabreden sind aufgehoben.
14.b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmungwirtschaftlich am nächsten kommt.
14.c. Die Abänderung dieser Bedingungen oder der in ihnen vorgesehenen Bestimmungen haben ausdrücklich und in Schriftform zu folgen. Ein Abgehen von diesen oder anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Formerfordernissen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.